Die wichtigsten Positionen
Die Grunderwerbsteuer beträgt beim entgeltlichen Erwerb in der Regel 3,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch kommt eine Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent dazu.
Weiter fallen Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung durch Notar oder Rechtsanwalt an sowie – falls vermittelt wurde – die Maklerprovision.
Was im Grundbuch steht
Das Grundbuch besteht aus dem A-Blatt (Gutsbestand), dem B-Blatt (Eigentum) und dem C-Blatt (Lasten). Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Belastungs- oder Veräußerungsverbote finden sich im C-Blatt.
Prüfen Sie das C-Blatt immer vor der Preisverhandlung – nicht erst beim Vertragsentwurf.
Finanzierungsnebenkosten
Wird der Kauf finanziert, kommt die Eintragung des Pfandrechts mit 1,2 Prozent der Pfandsumme dazu, ergänzt um Bearbeitungs- und Schätzgebühren der Bank.
Insgesamt sind rund 9 bis 11 Prozent des Kaufpreises eine realistische Planungsgröße.
Fristen und Ablauf
Nach der Unterschrift beginnt ein klar geregelter Ablauf: Kaufpreiszahlung über Treuhand, Eigentumseintragung im Grundbuch und Übergabe des Objekts.
Kalkulieren Sie die Nebenkosten früh in Ihre Finanzierung ein – sie lassen sich in der Regel nicht mitfinanzieren und müssen aus Eigenmitteln kommen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

