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Recht & Steuern

Der Energieausweis – das sollten Eigentümer wissen

Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung verpflichtend – und er wirkt zunehmend auf Preis und Nachfrage.

6 Min. Lesezeit

Pflichten und Gültigkeit

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis spätestens bei Vertragsabschluss vorlegen und aushändigen. Die Kennwerte gehören bereits in das Inserat.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach umfassenden Sanierungen empfiehlt sich eine Neuausstellung, weil er dann meist deutlich besser ausfällt.

Die wichtigsten Kennzahlen

Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt die Qualität der Gebäudehülle, der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) das Zusammenspiel von Hülle und Haustechnik.

Käufer und Mieter lesen zunehmend beide Werte – ein schwacher HWB drückt den erzielbaren Preis.

Wirkung auf den Wert

Energieeffiziente Objekte sind leichter finanzierbar, günstiger im Betrieb und schneller vermietet.

Rechnen Sie Sanierungsmaßnahmen deshalb nicht nur gegen die Energiekosten, sondern auch gegen die Vermarktbarkeit.

Wertsteigerung durch Sanierung

Eine bessere Energieklasse steigert nicht nur die Vermietbarkeit, sondern zunehmend auch den Verkehrswert. Käufer zahlen für geringe Heizkosten einen Aufschlag.

Fassadendämmung, Fenstertausch und moderne Heiztechnik in einem sinnvollen Gesamtkonzept bringen mehr als einzelne isolierte Maßnahmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.