Was umlegbar ist
Umlagefähig sind unter anderem Wasser, Kanal, Müll, Haushaltsversicherung, Lift, Heizung und Pflege gemeinschaftlicher Anlagen – sofern vertraglich vereinbart.
Nicht umlegbar sind Instandhaltung, Verwaltungskosten und Kosten für leer stehende Einheiten. Diese bleiben Sache des Eigentümers.
Der Verteilerschlüssel
Die Verteilung erfolgt in der Regel nach Quadratmetern, bei Heizung und Warmwasser nach Verbrauch. Der Schlüssel muss im Mietvertrag festgehalten sein.
Verbrauchserfassung mit Zwischenzählern schafft Fairness und Transparenz – und lohnt sich bei größeren Objekten fast immer.
Fristen und Form
Die Abrechnung muss nachvollziehbar und belegbar sein. Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen.
Rechnen Sie zeitnah ab: Verjährungsfristen können sonst dazu führen, dass berechtigte Forderungen verfallen.
Nach- und Rückzahlungen
Kommunizieren Sie Nachzahlungen früh und begründet. Eine überraschende hohe Nachforderung ohne Erklärung erzeugt Misstrauen.
Guthaben gehören zeitnah ausbezahlt – das ist nicht nur fair, sondern stärkt das Verhältnis zu Ihren Mietern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

